AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Kurse zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung nach § 70 FeV


1. Geltungsbereich


1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für all Rechtsgeschäfte der VPI idras Systems UG (haftungsbeschränkt), nachfolgend "Veranstalter" genannt, mit seinem Vertragspartner, nachstehend "Teilnehmer" genannt.

1.2. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden.

1.3. Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.


2. Vertragsgegenstand

2.1. Der Veranstalter bietet Kurse zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung nach § 70 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) an. Diese können maximal von 12 Teilnehmern besucht werden.

2.2. Grundlegender Gegenstand des Vertrages / Aufgabenbezeichnung:

Teilnahme an einem Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung nach § 70 FeV für alkoholauffällige Kraftfahrer.


3. Zustandekommen des Vertrages

3.1. Ein Vertrag mit dem Veranstalter kommt zustande durch die Übermittlung und Bestätigung der ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeerklärung auf dem Postweg, per Fax oder per elektronischer Post.

3.2. Jeder Teilnehmer erhält ein Exemplar des Teilnehmer-Vertrages, ein Bestätigungs- oder Ablehnungsschreiben.


4. Vertragsdauer und Vergütung

4.1. Der Vertrag beginnt mit der Vertragsunterzeichnung und endet nach der letzten Kurssitzung.

4.2. Sämtliche Zahlungen sind vor Kursbeginn zu leisten und ohne jeden Abzug fällig.

4.3. Sämtliche Leistungen des Veranstalters verstehen sich exklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19%.


5. Allgemeine Teilnahmebedingungen

5.1. Die Allgemeinen Teilnahmebedingungen sind in den Teilnahmeverträgen geregelt.


6. Verschwiegenheitspflicht

6.1. Der Veranstalter verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle Informationen des Teilnehmers Stillschweigen zu bewahren.


7. Haftung

7.1. Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leichte fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.

7.2. Die Regelung des Absatzes 7.1. erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.


8. Gerichtsstand

8.1. Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht. Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, ist ausschließlich der Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz.

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