Fragen und Vorurteile.
Häufig gestellte Fragen...
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![]() | Warum sagen manche Idiotentest? |
Die Herkunft dieses Jargonwortes ist nicht bekannt. Letztendlich führt aber gerade dieses Wort dazu, dass viele Betroffene den Ernst / Prüfungscharakter der Begutachtung unterschätzen und in der Meinung, sie seien ja nicht dumm, einfach ohne Beratung / Vorbereitung in die Begutachtung gehen.
![]() | Wie bekomme ich einen Termin? |
Der Ablauf nach dem Entzug der Fahrerlaubnis ist derart, dass Sie ca. 3 Monate vor Ablauf der verhängten Sperre einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen müssen. Nachdem dort der Vorgang bearbeitet wurde (ca. 4 bis 6 Wochen) wird Ihre Führerscheinakte an eine, von Ihnen bestimmt Begutachtungsstelle für Fahreignung geschickt. (s. www.bast.de (Bundesanstalt Straßenwesen, linke Navigationsleiste Qualitätsbewertung, dann auf Begutachtung). Hier finden Sie ein Verzeichnis alle anerkannter Stellen. Nachdem Sie Ihr Einverständnis zum Versand der Akte an eine dieser Stellen gegeben haben, erhalten Sie von dort Informationen zum weiteren Ablauf (Zahlung, Terminierung etc.).
![]() | Welche MPU-Ergebnisse gibt es? |
Drei Verschiedene:
Positiv. Das bedeutet, dass die Eignungsmängel, die bei Ihnen festgestellt wurden, behoben sind und Sie Ihren Führerschein zurück erhalten werden.
Negativ. In diesem Fall erhalten Sie Ihren Führerschein vorerst nicht zurück. Für die Wiedererteilung müssen Sie nach Aufarbeitung der festgestellten Defizite erneut zur MPU. Erst wenn das Ergebnis positiv ist, erhalten Sie Ihren Führerschein wieder.
Negativ mit Kursempfehlung. In diesem Fall erhalten Sie von der Untersuchungsstelle die Empfehlung, einen Kurs zur Wiederherstellung der Fahreignung zu absolvieren. Auch hier gibt es seitens der Bundesanstalt Straßenwesen wieder eine Liste der anerkannten Kursanbieter (s. www.bast.de (Bundesanstalt Straßenwesen, linke Navigationsleiste Qualitätsbewertung, dann auf Begutachtung). Nachdem Sie den Kurs erfolgreich absolviert haben, erhalten Sie Ihren Führerschein zurück.
![]() | Ist es möglich, die MPU ohne Vorbereitung zu bestehen? |
Unwahrscheinlich. Die Anforderungen für ein positives Gutachten enthalten sehr viele Vorgaben, wie z.B. den ggf. notwendigen Nachweis von Alkohol- oder Drogenabstinenz über Laborkontrollen, die wiederum individuelle Anforderungen an Inhalte der Untersuchung, an Fristen und auch Vorgaben für die Abwicklung der einzelnen Kontrollen beinhalten. Dies führt dann dazu, dass es für einen "Außenstehenden" kaum noch möglich ist, seinen "sicheren Weg" zur positiven MPU festzulegen.
![]() | Gibt es eine Garantie, dass ich die MPU bestehe? |
Wer Ihnen eine Garantie gibt, der verspricht mehr als er halten kann. Niemand steckt in einem anderen Menschen drin und auch Psychologen haben keine Röntgenaugen. Außerdem geht nicht der Psychologe zu der Begutachtung, sondern Sie selbst. Der andere Punkt ist, dass es auch auf Sie selbst ankommt, wie Sie von einer MPU-Vorbereitung oder Verkehrstherapie profitieren. So ganz ohne die Bereitschaft einmal über sich nachzudenken, funktioniert es nicht.
Was man mit gutem Gewissen sagen kann, ist, dass die Wahrscheinlichkeit, dass Sie die MPU nach einer fachlich fundierten Vorbereitung bei einem Verkehrspsychologen bestehen, sehr groß ist. Aber wer kann Ihnen garantieren, dass Sie on der Begutachtung auch wirklich das wiedergeben, was mit Ihnen erarbeitet wurde??? Wer versprechen kann, was Sie am Prüfungstag an Leistung erbringen, der kann auch Lottozahlen voraussagen.
![]() | Welche MPU-Vorbereitung wird anerkannt? |
Das wohl größte Problem in Deutschland derzeit ist, dass wirklich Jeder Vorbereitungen anbieten darf und dies oft dazu führt, dass Ihre derzeitige "Notsituation" ausgenutzt wird. Grundsätzlich gilt, dass Sie nach Ausbildungsnachweisen (Diplom-Psychologe mit Zusatzausbildung Verkehrspsychologie UND einem vorhandenen Qualitätsmanagementsystem fragen sollten. Ausbildung - regelmäßige Fortbildung - anerkannte Beratungskonzepte) - dies sollte Sie zumindest vor den unseriösen Anbietern fernhalten.
![]() | Kann ich mir die Gutachter irgendwie gewogen machen? |
Nein! Ein Gutachter muss unvoreingenommen, objektiv und unbestechlich sein. Unabhängig davon, wo Sie sich begutachten lassen, stützen sich die Gutachter auf anerkannte wissenschaftliche Grundsätze. Dazu werden Forschungsergebnisse, Statistiken, Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Leitlinien und Beurteilungskriterien herangezogen. Ausschließlich diese Daten dienen den Gutachtern als Grundlage für die Untersuchung. Voraussetzungen für eine günstige Prognose werden aus dieser Kombination in Verbindung mit den Daten aus Ihrer Akte (von der Verkehrsbehörde) abgeleitet. Für eine günstige Prognose ist es in der Regel immer erforderlich, dass eine bestimmte Verhaltensänderung stattgefunden hat, dass diese Änderung stabil ist und dass sie aus einem persönlichen Problembewusstsein heraus vorgenommen wurde. Das ist der Kern der psychologischen Begutachtung. Dazu werden Sie befragt.
![]() | Warum wurde mir nicht geglaubt, dass ich nur selten trinke? |
Das liegt daran, dass es wissenschaftliche Studien gibt, in denen festgestellt wurde, dass Personen, die mit einer hohen Blutalkoholkonzentration (> 1,6 Promille) am Straßenverkehr teilnehmen, an den Konsum großer Alkoholmengen gewöhnt sind. Diese Studien werden bei der Begutachtung zugrunde gelegt.
Eine Alkoholgewöhnung, von der eigentlich immer ausgegangen wird, kann aber nicht stattfinden, wenn jemand nur selten und in geringen Mengen Alkohol trinkt.
Die Gutachter verlassen sich auf diese statistischen Untersuchungsergebnisse - auf jeden Fall mehr, als auf Ihre eigenen Angaben, denn dafür gibt es keine statistisch untermauerten Belege - .
Selbst wenn Sie zweimal mit einem geringeren Promillewert als 1,6 aufgefallen sind - beispielsweise einmal mit 0,9 und einmal mit 1,1 Promille, wird eine Alkoholgewöhnung zugrunde gelegt. Denn in diesem Fall wird davon ausgegangen, dass Sie die Alkoholwirkung unterschätzten, also quasi nicht spürten. Denn anderenfalls - so wird angenommen - hätten Sie nicht am Straßenverkehr teilgenommen.
![]() | Was passiert bei der Untersuchung? |
Neben dem Ausfüllen von Fragebögen sind eine ärztliche Untersuchung und ein Untersuchungsgespräch mit dem Psychologen vorgesehen. Zum normalen Untersuchungsumfang gehört auch ein Leistungstest, der nach einer Einübungsphase nicht schwer zu bewältigen ist.
![]() | Jeder muss irgendwann mal zur MPU! Das kann jedem passieren… |
Stimmt nicht! Laut Statistik muss nur etwa jeder 500. Erwachsene pro Jahr zu einer solchen Eignungsüberprüfung. Und es trifft fast ausschließlich solche Personen, die sich selbst und oft auch andere durch ihr sehr riskantes Verhalten im Straßenverkehr gefährdet haben. Zu Sicherheit aller, auch des Betroffenen selbst, ist es notwendig, dass das problematische Verhalten erkannt und verändert worden ist, bevor erneut als Kraftfahrer am Straßenverkehr teilgenommen wird.
Als Betroffener sollten Sie sich frühzeitig bei uns über geeignete Maßnahmen informieren.
Nutzen Sie hierzu unsere kostenfreien Angebote.
![]() | Bei der ersten MPU fallen sowieso fast alle durch… |
Auch dieses Gerücht entbehrt jeder Grundlage. Natürlich ist die Quote negativer Begutachtungen recht hoch, aber man sollte dabei berücksichtigen, dass dies lediglich auf Menschen zutrifft, die sich im Vorfeld nicht informiert haben. Statistiken belegen, dass diejenigen, die sich vor der MPU informiert und geeignete Maßnahmen durchgeführt haben auch im ersten Anlauf mit über 80% bestehen.
![]() | Ein Glücksspiel, wenn dem Gutachter meine Nase nicht passt… |
Die gutachterlichen Prognosen basieren auf für alle MPU-Stellen verbindliche Richtlinien/Beurteilungskriterien, somit auf wissenschaftlichen Grundlagen. Sowohl die Qualifikation und Arbeit der einzelnen Gutachter sowie auch der Institute werden streng und laufend durch die unabhängige und staatliche Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) geprüft, so dass für Willkür oder mangelnde Kompetenz fast kein Spielraum verbleibt.
![]() | Man muss lügen, um durch den Test zu kommen... |
Nicht jeder muss für ein positives Gutachten eine aufwendige Beratung oder andere Maßnahmen (z.B. Verkehrstherapie, Selbsthilfegruppe) in Anspruch nehmen. Was man sich angewöhnt hat, kann man sich auch abgewöhnen. Ob und wie viel Hilfe jemand dazu benötigt, hängt meist davon ab, wie stark der eigene Wunsch zu einer Veränderung ist, wie gut man in der Lage ist, eigene Schwächen zu erkennen und zu beschreiben und wie ausgeprägt bzw. verfestigt ein problematisches Verhalten bereits ist. Da der Gesetzgeber hier keine Beschränkungen erlassen hat, gibt es leider auch unseriöse Angebote, die aus der Angst und Verunsicherung von Betroffenen Kapital schlagen. Erfahrene Gutachter lassen sich aber fast nie durch antrainierte Aussagen täuschen. Nur tatsächlich vollzogene Änderungen in Einstellung und Verhalten, die mit glaubhaften und nachvollziehbaren Aussagen untermauert werden können, führen zu einer günstigen Prognose.