Von M bis Z...
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![]() | Marihuana |
Bei Marihuana handelt es sich um getrocknete und zerkleinerte Pflanzenteile der weiblichen Cannabispflanze, vor allem der Stängel, Spitzen, Blätter und Blüten. Es ist meist von grünlicher, teeähnlicher Beschaffenheit. Marihuana wird meist geraucht, die Wirkung setzt unmittelbar ein.
![]() | MCV-Wert |
Der Normalwert liegt bei Männern und Frauen zwischen 83 und 93. Es ist ein langzeitiger Leberwert.
![]() | Medizinisch-Psychologisches Gutachten -MPU- |
Das medizinisch-psychologische Gutachten ist das Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung.
Es kann zur Klärung von Eignungszweifeln angeordnet werden bei
- wiederholtem Alkoholmissbrauch
- Promillewerten über 1,6 Promille
- Auffälligkeiten mit Betäubungsmitteln
oder auch bei Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr oder im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung stehen oder bei denen Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotential bestehen.
Außerdem kommen medizinisch-psychologische Begutachtungen u.a. nach § 13 FeV (Klärung von Eignungszweifeln bei Alkoholproblematik) und § 14 FeV (Klärung von Eignungszweifeln im Hinblick auf Betäubungsmittel und Arzneimittel) in Betracht.
![]() | Screening-Programm |
Vor der MPU ein Programm zum Nachweis der Alkoholabstinenz, des Alkoholverzichts und/oder der Drogenfreiheit. Screening-Programme werden vertraglich vereinbart. Die Verträge enthalten Angaben über den Zeitraum, in dem die Screenings durchgeführt werden sollen (z.B. sechs oder zwölf Monate), über die Anzahl der durchzuführenden Screenings sowie die Modalitäten der Einbestellung zur Probenabgabe (Aufforderung in der Regel in den 24 Stunden vor dem vorgesehenen Abgabetermin). Durchgeführte Screening-Programme müssen in der MPU forensischen Anforderungen genügen, wenn sie bei der Untersuchung anerkannt werden sollen.
![]() | Sperrfristverkürzung / -abkürzung |
Auszug aus dem §69 a Abs.7 Satz 1 StGB: "Ergibt sich Grund zur Annahme, dass der Täter … nicht mehr ungeeignet ist …. so kann das Gericht die Sperre vorzeitig aufheben. Die Aufhebung ist frühzeitig zulässig, wenn die Sperre vorzeitig aufheben. Die Aufhebung ist frühestens zulässig, wenn die Sperre drei Monate … gedauert hat.“
![]() | Strafbefehl |
Das Strafbefehlsverfahren ist im deutschen Recht ein vereinfachtes Verfahren zur Bewältigung der leichten Kriminalität durch einen schriftlichen Strafbefehl. Die Besonderheit des Strafbefehlsverfahrens liegt darin, dass es zu einer rechtskräftigen Verurteilung ohne mündliche Hauptverhandlung führen kann. Dies entlastet Gericht und Staatsanwaltschaft und kann dem (insbesondere geständigen) Angeschuldigten die Bloßstellung durch eine öffentliche Hauptverhandlung ersparen. Gegen den Strafbefehl kann Einspruch eingelegt werden.
![]() | Teilnahmebescheinigung nach § 37 FeV |
Über die Teilnahme an einem Aufbauseminar ist vom Seminarleiter eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde auszustellen. Die Bescheinigung muss
1. den Familiennamen und Vornamen, den Tag der Geburt und die Anschrift des Seminarteilnehmers,
2. die Bezeichnung des Seminarmodells und
3. Angaben über Umfang und Dauer des Seminars enthalten. Sie ist vom Seminarleiter und vom Seminarteilnehmer unter Angabe des Ausstellungsdatums zu unterschreiben.
Die Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung ist vom Kursleiter zu verweigern, wenn der Seminarteilnehmer nicht an allen Sitzungen des Kurses und an der Fahrprobe teilgenommen oder bei einem besonderen Aufbauseminar die Anfertigung von Kursaufgaben verweigert hat.
![]() | Trennungsgebot |
Im Jahre 2009 wurde eine strikte Trennung zwischen MPU-Diagnostik und Beratung/Therapie rechtskräftig. Die organisatorische, personelle und räumliche Trennung wird nun sukzessive vollzogen. Beratungen an amtlich anerkannten MPU-Stellen sind seitdem nicht mehr erlaubt, desgleichen Empfehlungen für oder Weiterleitungen an bestimmte "Vorbereiter".
Damit sollte die Neutralität der Begutachtungsstellen für Fahreignung und die Objektivität der Begutachtung gestärkt werden.
![]() | Trunkenheit im Verkehr - § 316 StGB |
Wer im Verkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft
![]() | Urinprobe |
Urin wird auch auf Drogen untersucht. Die Urinabgabe erfolgt unter Sichtkontrolle. Bei dem durchgeführten polytoxikologischen Urinscreening werden mittels eines hochsensiblen CEDIA – Suchtests Hinweise auf Drogensubstanzen und ihre Metaboliten im Urin gewonnen, die im Falle eines positiven Befundes mit einer zweiten, gaschromatischen Analyse untersucht werden (Bestätigungsanalyse). Nachgewiesen werden Substanzen und Abbauprodukte von Opiaten, Cannabinoiden, Amphetaminen und Amphetaminderivaten, Kokain, Benzodiazepinen und des Methadon. Zusätzlich wird der Urin auf seinen Verdünnungsgrad hin überprüft (Kreatininbestimmung), um falsch negative Befunde auszuschließen.
![]() | Verkehrspsychologische Beratung nach $ 38 FeV |
Der Inhaber einer Fahrerlaubnis soll in Einzelberatungen Mängel in seiner Einstellung zum Straßenverkehr und im verkehrssicheren Verhalten erkennen. Er soll die Bereitschaft entwickeln, diese Mängel abzubauen. Der Berater soll die Ursachen der Mängel aufklären und Wege aufzeigen, wie sie beseitigt werden können. Der Betroffene erhält eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde, welche einen Bezug auf die Bestätigung nach § 71 Abs.2 enthält.
![]() | Verkehrszentralregister nach § 28 StVG |
Das Verkehrszentralregister wird vom Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg geführt. Es dient zur Speicherung von Daten, die für die Beurteilung der Eignung und der Befähigung von Personen zum Führen von Kraftfahrzeugen bedeutungsvoll sind. Im Verkehrszentralregister werden Daten gespeichert wie z.B.:
- Verurteilungen der Strafgerichte wegen einer im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr begangenen Tat
- Verurteilungen, die die Entziehung der Fahrerlaubnis, eine isolierte Sperre oder ein Fahrverbot anordnen
- Rechtskräftige Entscheidungen, wenn gegen den Betroffenen ein Fahrverbot angeordnet ist
- Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde
- Die Teilnahme an einem Aufbauseminar und die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung usw.
![]() | Verlust des Führerscheins nach § 5 StVG |
Nach der Entziehung der Fahrerlaubnis ist der Führerschein der Fahrerlaubnisbehörde abzuliefern.
![]() | Zertifiziertes Qualitätsmanagement |
Als eines der ersten Institute in Deutschland wurde VPI idras Systems zur Entwicklung und Durchführung der Maßnahmen im Bereich MPU-Beratung und MPU-Vorbereitung nach DIN EN ISO/IEC 9001:2008 zertifiziert. [Mehr]